Ablauf und Kosten

 

Termine

In der Regel kann ein Termin innerhalb von 7–14 Tagen vereinbart werden.

Honorar

Ein Erstgespräch (15–20 Minuten) biete ich Ihnen kostenfrei telefonisch an oder beantworte Ihre Anfrage per Mail.
Sollte ein Termin vor Ort nicht machbar sein, stehe ich Ihnen ebenso telefonisch oder online zur Verfügung.

Einzelsitzungen

  • 60 Min. → 50 €

  • 90 Min. → 70 €

Paar- oder Familiensitzungen

  • 60 Min. → 70 

 

Vorteile für Selbstzahler:innen

  • Keine Wartezeit: rascher Beginn ohne monatelange Verzögerung

  • Individuelle Absprache: Häufigkeit und Dauer nach Bedarf

  • Diskretion: keine Diagnose, keine Meldung an Krankenkassen oder Versicherungen

  • Keine Nachteile: Behandlung wird nicht aktenkundig – relevant z. B. für Versicherungsabschlüsse oder eine mögliche Verbeamtung

 

Dauer

Eine Sitzung dauert 60–90 Minuten.
Insgesamt genügen häufig 5–10 Sitzungen im Abstand von 2–4 Wochen. Überschaubare Themen lassen sich oft mit weniger Terminen bearbeiten.

 

Schweigepflicht

Alle Daten und Gespräche unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht (§203 StGB) und werden streng vertraulich behandelt.

Terminabsagen

  • Termine sind exklusiv für Sie reserviert.

  • Absagen bitte spätestens 24 Stunden vorher – andernfalls muss der Termin berechnet werden.

  • Verspätungen Ihrerseits können nicht verlängert werden. Verspätungen meinerseits werden selbstverständlich nachgeholt.

  • Sollte ein Termin meinerseits entfallen, biete ich Ihnen zeitnah einen Ersatztermin an.

 

Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkasse
Systemische Therapie ist seit 2019 offiziell anerkannt, wird jedoch in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ausnahmen sind möglich, wenn nachweislich unzumutbar lange Wartezeiten bestehen (§13 Abs. 3 SGB V).

Private Krankenversicherung
Viele private Versicherungen erstatten die Kosten. Da die Bedingungen stark variieren, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang Leistungen übernommen werden. In der Regel ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig.

Beihilfe
Beihilfeberechtigte können die Kosten in der Regel erstattet bekommen – auch hier ist ein Antrag erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle und ggf. Ihrer privaten Zusatzversicherung.

Steuerliche Aspekte

  • Therapiekosten, die nicht von der Kasse übernommen werden, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

  • Coaching und Supervision (inkl. Fahrtkosten) lassen sich oft als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.

  • Bitte klären Sie Details direkt mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem Finanzamt.